Tuesday, 4 April 2017

Palo Alto Networks Employee Stock Options

Beispiel-Business-Verträge PALO ALTO NETWORKS, INC. 2012 MITARBEITER STOCK KAUFPLAN 1. Zweck. Der Zweck des Plans besteht darin, Mitarbeitern der Gesellschaft und ihrer designierten Tochtergesellschaften die Möglichkeit zu bieten, Stammaktien durch kumulierte Beiträge zu erwerben. Die Gesellschaft hat die Absicht, den Plan als Mitarbeiterbeteiligungsplan nach § 423 Kodex zu qualifizieren. Die Bestimmungen des Plans werden dementsprechend so ausgelegt, dass die Teilnahme des Programms auf einer einheitlichen und nicht diskriminierenden Grundlage im Einklang mit den Anforderungen des Abschnitts 423 des Kodex ausgedehnt und beschränkt wird. (A) Verwalter bezeichnet den Vorstand oder einen vom Verwaltungsrat benannten Ausschuss zur Verwaltung des Plans gemäß Ziffer 14. (b) Anwendbares Recht bezeichnet die Anforderungen an die Verwaltung von Aktienbasierten Vergütungen nach US-amerikanischem Gesellschaftsrecht, US-Bundesstaat und Staat Börsen - oder Notierungssysteme, an denen die Stammaktien notiert oder notiert sind, sowie die anwendbaren Gesetze aller Länder oder Länder, in denen Optionen im Rahmen des Plans gewährt oder gewährt werden. (C) Vorstand bezeichnet den Verwaltungsrat der Gesellschaft. (D) Änderung der Kontrolle bedeutet das Auftreten eines der folgenden Ereignisse: (i) eine Änderung des Eigentums an der Gesellschaft, die an dem Tag auftritt, an dem eine Person oder mehr als eine Person als Gruppe (Person) Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0083: EN: HTML Erwerb des Aktienbesitzes der Gesellschaft, der zusammen mit dem von dieser Person gehaltenen Bestandteil mehr als fünfzig Prozent (50) der Gesamtstimmrechte der Aktien der Gesellschaft ausmacht, sofern für die Zwecke dieses Absatzes die Erwerb zusätzlicher Bestände durch eine Person, die mehr als fünfzig Prozent (50) der gesamten Stimmrechte der Aktien der Gesellschaft besitzt, wird nicht als Änderung der Kontrolle oder (ii) Änderung der effektiven Kontrolle betrachtet Der an dem Tag besteht, an dem die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrats während eines zwölf (12) Monatszeitraums von Mitgliedern des Verwaltungsrates, deren Ernennung oder Wahl nicht mit der Mehrheit der Vorstandsmitglieder vor dem Datum der Vereinbarung zustimmt, ersetzt wird Ernennung oder Wahl. Für die Zwecke dieser Klausel (ii) gilt der Erwerb der zusätzlichen Kontrolle der Gesellschaft durch dieselbe Person, wenn eine Person als wirksame Kontrolle über die Gesellschaft gilt, nicht als Änderung der Kontrolle oder (iii) Das Eigentum an einem wesentlichen Teil des Gesellschaftsvermögens, das zu dem Zeitpunkt auftritt, zu dem eine Person innerhalb der zwölf (12) Monatsfrist, die am Tag des jüngsten Erwerbs durch diese Person oder Personen endet, Vermögenswerte der Gesellschaft erwirbt oder erworben hat Die einen Gesamtbruttomarktwert von mindestens 50% des gesamten Bruttomarktwerts aller Vermögenswerte der Gesellschaft unmittelbar vor einem solchen Erwerb oder Erwerb aufweisen, der jedoch für die Zwecke dieses Unterabschnitts vorgesehen ist Wird Folgendes nicht eine Änderung des Eigentums an einem wesentlichen Teil des Unternehmensvermögens darstellen: (A) eine Übertragung auf ein Unternehmen, das von den Aktionären der Gesellschaft unmittelbar nach der Übertragung kontrolliert wird, oder (B) eine Übertragung von Vermögenswerten durch die Gesellschaft Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0083: EN: HTML (1) einen Aktionär der Gesellschaft (unmittelbar vor dem Vermögenstransfer) im Austausch oder in Bezug auf den Aktienbestand der Gesellschaft, (2) eine Einheit, fünfzig Prozent (50) oder mehr des Gesamtwertes oder der Stimmrechte der Gesellschaft Die direkt oder indirekt von der Gesellschaft gehalten werden, (3) eine Person, die direkt oder indirekt fünfzig Prozent (50) oder mehr des Gesamtwertes oder der Stimmrechte aller ausstehenden Aktien der Gesellschaft oder ( 4) ein Unternehmen, das mindestens 50% seines Wertes oder seiner Stimmrechte unmittelbar oder mittelbar von einer in diesem Unterabschnitt (iii) (B) (3) beschriebenen Person gehalten wird. Für die Zwecke dieses Unterabschnitts ist der Bruttomarktwert der Wert der Vermögenswerte der Gesellschaft oder der Wert der veräußerten Vermögenswerte, ohne Rücksicht auf Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit diesen Vermögenswerten. Für die Zwecke dieser Definition gelten Personen als Gruppe, wenn sie Eigentümer einer Kapitalgesellschaft sind, die eine Fusion, Konsolidierung, den Kauf oder den Erwerb von Aktien oder einen ähnlichen Geschäftsvorfall mit der Gesellschaft tätigt. Ungeachtet des Vorstehenden wird eine Transaktion nicht als eine Änderung in der Kontrolle angesehen, es sei denn, die Transaktion gilt als eine Änderung im Kontrollereignis im Sinne von Code Section 409A, wie sie von Zeit zu Zeit geändert wurde, und kann von Zeit zu Zeit geändert werden, sowie alle vorgeschlagenen oder endgültigen US Treasury Regulations und Internal Revenue Service Leitlinien, die verkündet worden ist oder kann von Zeit zu Zeit verkündet werden. Weiterhin und zwecks Vermeidung von Zweifeln stellt eine Transaktion keine Änderung der Kontrolle dar, wenn i) ihr alleiniger Zweck darin besteht, den Stand der Gründung der Gesellschaft zu ändern, oder (ii) ihr alleiniger Zweck darin besteht, eine Holdinggesellschaft zu schaffen, die Im Wesentlichen im gleichen Umfang von den Personen gehalten werden, die die Wertpapiere der Gesellschaft unmittelbar vor der Transaktion gehalten haben. (E) Code bedeutet die US Internal Revenue Code von 1986 in der jeweils geltenden Fassung. Der Verweis auf einen bestimmten Abschnitt des Kodex oder die US-Finanzministerium wird einen solchen Abschnitt oder eine Verordnung, alle gültigen Vorschriften oder anderen offiziellen anwendbaren Leitlinien, die nach diesem Abschnitt verkündet werden, und jede vergleichbare Bestimmung von künftigen Rechtsvorschriften oder Regelungen zur Änderung, Ergänzung oder Übernahme dieses Abschnitts enthalten Oder Regulierung. (F) Ausschuss bezeichnet einen Ausschuss gemäß Artikel 14 dieses Gremiums. (G) Stammaktien sind Stammaktien der Gesellschaft. (H) Gesellschaft bedeutet Palo Alto Networks, Inc., ein Delaware-Unternehmen oder ein Nachfolger. (I) Entschädigung bedeutet, dass ein Anspruchsberechtigter auf der Grundlage des Bruttoverdienstes, der Überstundenzuschläge und der Schichtprämie, jedoch ohne Provisionszahlungen, Anreizvergütung, Boni und andere ähnliche Vergütungen, Der Verwalter kann nach seinem Ermessen auf einheitlicher und nicht diskriminierender Grundlage eine andere Definition der Entschädigung für einen späteren Angebotszeitraum festlegen. J) Beiträge sind die Lohnabzüge und sonstigen Zusatzzahlungen, die die Gesellschaft von einem Teilnehmer zur Durchführung der Ausübung der gemäß dem Plan gewährten Optionen zulassen darf. (K) Als Tochtergesellschaft bezeichnet jede Tochtergesellschaft, die vom Administrator von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen als berechtigt zur Teilnahme am Plan benannt wurde. (L) Direktor ist Mitglied des Verwaltungsrats. (M) Anspruchsberechtigter Arbeitnehmer ist jede natürliche Person, die gemeinnützige Arbeitnehmer der Gesellschaft oder einer designierten Tochtergesellschaft ist und gewöhnlich für mindestens zwanzig (20) Stunden pro Woche und mehr als fünf (5) Monate in einem Kalenderjahr durch den Arbeitgeber beschäftigt ist Oder einer geringeren Anzahl von Stunden pro Woche und / oder Anzahl der Monate in einem Kalenderjahr, das durch den Administrator festgelegt wurde (falls dies aufgrund des anwendbaren lokalen Gesetzes erforderlich ist) für die Zwecke eines gesonderten Angebots. Für die Zwecke des Plans wird das Arbeitsverhältnis so behandelt, wie es intakt ist, während das Individuum krank ist oder eine andere Beurlaubung hat, die der Arbeitgeber nach den anwendbaren Gesetzen genehmigt oder rechtlich geschützt hat. Wenn der Urlaubszeitraum drei (3) Monate überschreitet und das Recht auf Wiederbeschäftigung nicht gesetzlich oder vertraglich gesichert ist, gilt das Arbeitsverhältnis als beendet, nachdem drei (3) Monate und ein (1) Tag nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses beendet worden sind Eines solchen Urlaubs. Der Administrator behält sich die Befugnis vor, die Definition des berechtigten Arbeitnehmers (einheitlich und nicht diskriminierend oder in anderer Weise durch die Treasury Regulation Section 1.423-2) zu ändern. Dementsprechend kann der Verwalter nach seinem Ermessen von Zeit zu Zeit vor einem Anmeldetag für alle Optionen, die an einem Einschreibezeitpunkt in einem Angebot zu gewähren sind, (auf einheitlicher, nicht diskriminierender Grundlage oder in anderer Weise durch die Abteilung Treasury Regulation gestattet festlegen 1.423-2), dass die Definition des berechtigten Arbeitnehmers eine Person einschließt, wenn er oder sie: (i) mindestens zwei (2) Dienstjahre seit seinem letzten Mietzeitpunkt (bzw. (Ii) gewöhnlich nicht mehr als zwanzig (20) Stunden pro Woche (oder eine solche geringere Zeitspanne, die vom Administrator nach eigenem Ermessen festgelegt werden kann), (iii) In der Regel nicht mehr als fünf (5) Monate pro Kalenderjahr (oder einen so geringeren Zeitraum, den der Verwalter nach seinem Ermessen bestimmen kann), (iv) ein hochkompensierter Arbeitnehmer im Sinne von § 414 Abs Der Kodex oder (v) ist ein hochkompensierter Arbeitnehmer im Sinne des § 414 (q) des Kodex, dessen Vergütung über einer bestimmten Höhe liegt oder ein Beauftragter oder Gegenstand der Offenlegungsanforderungen des § 16 Buchstabe a des Börsengesetzes ist Sofern der Ausschluss in Bezug auf jedes Angebot in gleicher Weise auf alle hochkompensierten Personen des Arbeitgebers angewendet wird, deren Mitarbeiter an diesem Angebot teilnehmen. Jeder Ausschluss ist in Bezug auf ein Angebot in einer Weise anwendbar, die der US-Treasury-Verordnung Abschnitt 1.423-2 (e) (2) (ii) entspricht. (N) Arbeitgeber ist der Arbeitgeber des anwendbaren berechtigten Arbeitnehmers. (O) Anmeldetag ist der erste Handelstag jedes Angebotszeitraums. (P) Börsengesetz ist das Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils geltenden Fassung einschließlich der dort verabschiedeten Regeln und Vorschriften. (Q) Ausübungsdatum ist der erste Handelstag am oder nach dem 15. März und dem 15. September eines jeden Kaufzeitraums. Ungeachtet des Vorstehenden ist der erste Ausübungstermin gemäß dem Plan der 15. März 2013. (r) Der Marktwert (Fair Market Value) bedeutet, ab dem Zeitpunkt, an dem der Verwaltungsrat nichts anderes bestimmt, den Wert des Stammaktien wie folgt: (i) If Die NASDAQ Global Select Market, der NASDAQ Global Market oder der NASDAQ Capital Market der NASDAQ Stock Market, der Fair Market Value, an einer Börse oder einem nationalen Marktsystem notiert ist Der am Tage der Feststellung (oder dem Schlussangebot, wenn keine Verkäufe gemeldet wurden), an der Börse oder dem System notiert sind, wie im Wall Street Journal oder in einer anderen Quelle berichtet, die der Administrator als zuverlässig erachtet ( Ii) Wenn die Stammaktie von einem anerkannten Wertpapierhändler regelmäßig notiert wird, aber Verkaufspreise nicht ausgewiesen werden, ist der Fair Market Value der Mittelwert zwischen dem Höchstgebot und den niedrigen Preisen für die Stammaktie am Tag der Feststellung (oder wenn Nr Gebote und Anfragen wurden an diesem Tag, wie anwendbar, an dem letzten Handelstag gemeldet, in dem solche Gebote und Anfragen gemeldet wurden), wie im Wall Street Journal oder in einer anderen Quelle berichtet, die der Verwalter als zuverlässig erachtet. (Iii) Wird der Fair Market Value davon nach Treu und Glauben durch den Administrator bestimmt oder (iv) Für Zwecke des Einschreibungsdatums des ersten Angebotszeitraums nach dem Plan ist der Fair Market Value der ursprüngliche Kurs für die Die im endgültigen Prospekt enthalten sind und in der Registrierungserklärung auf Formular S-1 enthalten sind, die bei der Börsenaufsichtsbehörde für die Börseneinführung des Stammaktienanteils (die Registrierungserklärung) eingereicht wurde. (N) Geschäftsjahr bedeutet das Geschäftsjahr der Gesellschaft. (T) Neuer Ausübungstermin bedeutet ein neues Ausübungsdatum, wenn der Administrator jede Laufzeit verkürzt, die in Bearbeitung ist. (U) Angebot ist ein Angebot gemäß dem Plan einer Option, die während eines Angebotszeitraums ausgeübt werden kann, wie weiter unten in Abschnitt 4 beschrieben. Für die Zwecke des Plans kann der Verwalter separate Angebote im Rahmen des Plans (die Bedingungen, Identisch sein), an dem Mitarbeiter eines oder mehrerer Arbeitgeber teilnehmen, auch wenn die Daten der jeweiligen Angebotszeiträume identisch sind und die Bestimmungen des Plans für jedes Angebot getrennt gelten. Soweit die US-Treasury-Regulierung gemäß Abschnitt 1.423-2 (a) (1) zulässig ist, müssen die Bedingungen jedes Angebots nicht identisch sein, vorausgesetzt, dass die Bedingungen des Plans und eines Angebots zusammen die US-Finanzministerium-Verordnung erfüllen 1.423-2 (a) (2) und (a) (3). (V) Angebotszeiträume sind die Zeiträume von etwa sechs (6) Monaten, in denen eine nach dem Plan ausgegebene Option ausgeübt werden kann, (i) beginnend am ersten Handelstag am oder nach dem 15. März und dem 15. September eines jeden Jahres Am ersten Handelstag am oder nach dem 15. September und dem 15. März, beträgt die Laufzeit des ersten Angebotszeitraums nach dem ersten Handelstag am oder nach dem Tag, an dem die Wertpapiere und sonstigen Wertpapiere, Die Börsenaufsichtserklärung erklärt die Unternehmensregistrierungserklärung wirksam und endet am ersten Handelstag am oder nach dem 15. März 2013 und setzt voraus, dass der zweite Angebotszeitraum nach dem Plan am oder nach dem 15. März, Die Laufzeit und der Zeitpunkt der Angebotszeiträume können nach den §§ 4 und 20 geändert werden. (W) Muttergesellschaft ist eine jetzige oder nachträglich bestehende Muttergesellschaft im Sinne von § 424 e) Kodex. (X) Teilnehmer bedeutet einen berechtigten Mitarbeiter, der an dem Plan teilnimmt. (Y) Plan bedeutet, dass diese Palo Alto Networks, Inc. 2012 Mitarbeiter Stock Purchase Plan. (Z) Erwerbszeitraum bezeichnet den etwa sechs (6) Monats-Zeitraum, der nach einem Ausübungstag beginnt und mit dem nächsten Ausübungstag endet, mit der Ausnahme, dass die erste Kaufperiode eines Angebotszeitraums am Anmeldetag beginnt und mit dem nächsten Ausübungstag endet . Sofern der Administrator nichts anderes vorsieht, hat der Kaufzeitraum die gleiche Dauer und entspricht der Länge des Angebotszeitraums. (Aa) Kaufpreis bedeutet einen Betrag in Höhe von 85% des Fair Market Value eines Anteils am Stammaktien am Einschreibedatum bzw. am Ausübungstag, je nachdem, welcher Wert niedriger ist, vorausgesetzt, dass der Kaufpreis (Vorbehaltlich der Einhaltung von § 423 des Kodex) (oder einer Nachfolgeregelung oder einer anderen anwendbaren Gesetzes-, Regulierungs - oder Börsenregel) oder gemäß § 20. (bb) Tochtergesellschaft eine Tochtergesellschaft , Ob jetzt oder nachträglich vorhanden, im Sinne von § 424 f) des Kodex. (Cc) Handelstag bezeichnet einen Tag, an dem die nationale Börse, auf der die Stammaktie notiert ist, zum Handel geöffnet ist. (Dd) US-Treasury-Verordnungen sind die Treasury-Bestimmungen des Kodex. Der Verweis auf eine bestimmte Treasury-Verordnung oder einen Abschnitt des Kodex muss eine solche Treasury-Verordnung oder - Klausel, eine gültige Regulierung gemäß diesem Abschnitt und jede vergleichbare Bestimmung künftiger Gesetze oder Regelungen enthalten, die diesen Abschnitt oder die Verordnung ändern, ergänzen oder ersetzen. (A) Erster Angebotszeitraum. Jeder Einzelne, der unmittelbar vor dem ersten Angebotszeitraum ein berechtigter Arbeitnehmer ist, wird automatisch in den ersten Angebotszeitraum eingetragen. (B) Nachlaufzeiträume. Jeder berechtigte Arbeitnehmer an einem bestimmten Einschreibezeitpunkt nach dem ersten Angebotszeitraum ist berechtigt, an dem Plan teilzunehmen, vorbehaltlich der Bestimmungen von Abschnitt 5. (c) Nicht-U. S. Mitarbeiter. Arbeitnehmer, die Staatsbürger oder Gebietsansässige einer nicht US-amerikanischen Gerichtsbarkeit sind (ohne Rücksicht darauf, ob sie auch Staatsbürger oder Gebietsansässige der Vereinigten Staaten oder gebietsansässige Ausländer sind (im Sinne des § 7701 Buchst. B Kodex A) ) Kann von der Teilnahme an dem Plan oder einem Angebot ausgeschlossen werden, wenn die Teilnahme dieser Mitarbeiter nach den Gesetzen der anwendbaren Gerichtsbarkeit verboten ist oder wenn die Einhaltung der Gesetze der anwendbaren Gerichtsbarkeit dazu führen würde, dass der Plan oder ein Angebot gegen § 423 Abs Code. (D) Einschränkungen. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen des Plans wird kein Anspruchsberechtigter eine Option im Rahmen des Plans (i) eingeräumt, sofern unmittelbar nach der Gewährung dieses Anspruchsberechtigten (oder einer anderen Person, deren Aktien diesen Berechtigten zuzurechnen sind) gewährt wird Arbeitnehmer gemäß § 424 Buchstabe d Kodex) das Grundkapital der Gesellschaft oder einer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft besitzen und / oder ausstehende Bezugsrechte zum Erwerb solcher Aktien mit einem Fünfprozent (5) oder mehr der gesamten kombinierten Stimmrechte besitzen Der Macht oder des Werts aller Klassen des Grundkapitals der Gesellschaft oder einer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft oder (ii) soweit ihre Rechte zum Erwerb von Aktien im Rahmen aller Mitarbeiterbeteiligungspläne (wie in Abschnitt 423 Des Kodex) der Gesellschaft oder einer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft zu einem Zinssatz, der mehr als fünfundzwanzigtausend Dollar (25.000) Wert der Aktie beträgt (ermittelt zum Marktwert der Aktie zum Zeitpunkt der Gewährung dieser Option ) Für jedes Kalenderjahr, in dem diese Option aussteht, jederzeit nach Maßgabe von § 423 Kodex und den dazugehörigen Regelungen. 4. Angebotszeiträume. Der Plan wird in aufeinanderfolgenden Angebotszeiträumen mit einem neuen Angebotszeitraum, beginnend am ersten Handelstag am oder nach dem 15. März und dem 15. September eines jeden Jahres, oder an einem anderen vom Verwaltungsrat festgelegten Zeitpunkt, jedoch mit dem Zeitpunkt des ersten Angebotszeitraums, durchgeführt Unter dem Plan beginnt mit dem ersten Handelstag am oder nach dem Tag, an dem die Unternehmensregistrierungserklärung von der Securities and Exchange Commission als wirksam bezeichnet wird und am oder nach dem 15. März 2013 am ersten Handelstag endet, Dass der zweite Angebotszeitraum nach dem Plan am ersten Handelstag am oder nach dem 15. März 2013 beginnt. Der Administrator ist berechtigt, die Dauer der Angebotszeiträume (einschließlich der Beginntermine) in Bezug auf zukünftige Angebote ohne Aktionär zu ändern Wenn diese Änderung vor dem planmäßigen Beginn des ersten Angebotszeitraums, der danach betroffen ist, bekannt gegeben wird, vorausgesetzt jedoch, dass kein Angebotszeitraum mehr als siebenundzwanzig (27) Monate dauern kann. (A) Erster Angebotszeitraum. Ein berechtigter Arbeitnehmer ist berechtigt, nach Maßgabe von Ziffer 3 Buchstabe a weiterhin an dem ersten Angebotszeitraum teilzuhaben, wenn dieser eine Zeichnungsvereinbarung unterbreitet, in der die Lohnabrechnungen in einer vom Administrator festgelegten Form an den designierten Planverwalter der Gesellschaft oder (Y) einem von der Verwaltungsstelle festgelegten elektronischen Einschreibungsverfahren folgt (i) frühestens am Tag des Inkrafttretens des Formulars S-8 für die Ausgabe von Stammaktien im Rahmen dieses Plans und (ii) Nr Spätestens zehn (10) Geschäftstagen nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser S-8-Registrierungserklärung oder einer anderen Zeitspanne, die der Administrator bestimmen kann (das Registrierungsfenster). Ein nicht berechtigter Mitarbeiter, der die Zeichnungsvereinbarung während des Anmeldefensters nicht unterbreitet, führt zu einer automatischen Kündigung dieser Personen am ersten Angebotszeitraum. (B) Nachlaufzeiträume. Ein berechtigter Arbeitnehmer kann gemäß Absatz 3 Buchstabe b) an dem Plan teilnehmen, indem er (i) dem Verwaltungsrat der Gesellschaft (oder seinem Bevollmächtigten) am oder vor einem von der Verwaltungsstelle vor einem anwendbaren Anmeldetag festgelegten Datum eine ordnungsgemäße Anmeldung unterbreitet Die in der von der Verwaltungsstelle zu diesem Zweck bereitgestellten Form gestattet sind, oder (ii) nach einem von der Verwaltungsstelle festgelegten elektronischen oder sonstigen Einschreibungsverfahren. (A) Zum Zeitpunkt der Eintragung eines Teilnehmers in den Plan gemäß § 5 wird er oder sie wählen, an jedem Zahltag oder anderen Beiträgen, die im Laufe des Angebotszeitraums in einem Betrag von höchstens fünfzehn Prozent (15) der Vergütung, die er an jedem Zahltag während des Angebotszeitraums erhält, einschließlich aller Zahltage, die an einem Ausübungstag eintreten. Der Administrator kann nach eigenem Ermessen allen Teilnehmern eines bestimmten Angebots gestatten, Beiträge vor dem jeweiligen Ausübungstag jedes Kaufzeitraums durch Barzahlung, Scheck oder andere in der Zeichnungsvereinbarung festgelegte Mittel an den Plan zu leisten. Ein Teilnehmer-Abonnementvertrag bleibt für aufeinanderfolgende Angebotsperioden gültig, es sei denn, dies erfolgt gemäß Ziffer 10. (B) Die Lohnabzüge für einen Teilnehmer beginnen am ersten Zahltag nach dem Einschulungsdatum und enden am letzten Zahltag am oder vor dem Ausübungstag des Angebotszeitraums, auf den diese Zulassung anwendbar ist Der Teilnehmer gemäß Ziffer 10 sieht jedoch vor, dass für den ersten Angebotszeitraum die Lohnabzüge am ersten Zahltag am oder nach dem Ende des Anmeldefensters beginnen. (C) Alle Beiträge für einen Teilnehmer werden auf sein Konto im Rahmen des Plans gutgeschrieben und die Lohnabzüge werden nur in ganzen Prozentsätzen vorgenommen. Ein Teilnehmer darf keine zusätzlichen Zahlungen auf dieses Konto leisten. (D) Ein Teilnehmer kann seine Teilnahme an dem Plan, wie in Ziffer 10 vorgesehen, einstellen. Sofern nicht anderweitig von der Verwaltungsstelle während eines Angebotszeitraums festgelegt, darf ein Teilnehmer die Rate seiner Beiträge nicht erhöhen und darf den Satz nur herabsetzen Seiner Beiträge eine (1) Zeit und eine solche Abnahme auf einen Beitragssatz von null Prozent (0). Eine solche Verringerung während eines Angebotszeitraums verlangt, dass der Teilnehmer (i) die Verwaltungsbehörde (oder dessen Bevollmächtigter) der Gesellschaft am oder vor einem von der Verwaltungsstelle vor einem anwendbaren Ausübungstag bestimmten Datum ordnungsgemäß ausfüllt und eine neue Zeichnungsvereinbarung genehmigt Die Änderung des Beitragssatzes in der vom Administrator für diesen Zweck bereitgestellten Form, oder (ii) nach einem vom Administrator vorgeschriebenen elektronischen oder anderen Verfahren. Wenn ein Teilnehmer diesen Verfahren nicht gefolgt ist, um den Beitragssatz zu ändern, wird der Satz seiner Beiträge zum ursprünglich gewählten Kurs während des gesamten Angebotszeitraums und zu den zukünftigen Angebotszeiträumen fortgesetzt (es sei denn, sie werden gemäß Ziffer 10 gekündigt). Der Verwalter kann nach seinem alleinigen Ermessen die Art und / oder Anzahl der Beitragsänderungsänderungen ändern, die von den Teilnehmern während eines Angebotszeitraums getroffen werden können, und kann andere Bedingungen oder Einschränkungen festlegen, die sie für die Verwaltung des Plans für angemessen erachtet. Jede nach diesem Abschnitt 6 (d) vorgenommene Änderung des Abzinsungssatzes wird ab dem ersten vollen Abrechnungszeitraum nach fünf (5) Geschäftstagen nach dem Tag wirksam, an dem die Änderung durch den Teilnehmer erfolgt (sofern der Administrator, Nach eigenem Ermessen, eine bestimmte Änderung der Lohnabzugsrate schneller zu verarbeiten). (E) Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen können, soweit dies für die Einhaltung von § 423 (b) (8) Kodex und Abschnitt 3 (d) erforderlich ist, die Beiträge der Teilnehmer während des Kaufs auf 0 Prozent (0) gesenkt werden Periode. Vorbehaltlich des § 423 (b) (8) des Kodex und des Abschnitts 3 (d) werden die Beiträge mit dem ursprünglich vom Teilnehmer gewählten Wechselkurs beginnend mit dem Beginn des ersten Kaufzeitraums, der für das folgende Kalenderjahr vorgesehen ist, wieder aufgenommen , Sofern sie nicht von dem Teilnehmer gemäß Ziffer 10 gekündigt werden. (F) Unbeschadet gegenteiliger Bestimmungen des Plans kann der Administrator den berechtigten Mitarbeitern gestatten, sich an den Plänen anstelle von Lohnabrechnungen an Bargeld zu beteiligen, wenn (i) Lohnabzüge gewährt werden Nicht zulässig nach anwendbarem lokalen Recht, und (ii) der Verwalter feststellt, dass Bargeldeinlagen nach § 423 Kodex zulässig sind. (G) Zum Zeitpunkt der Ausübung der Option ganz oder teilweise oder zu dem Zeitpunkt, an dem einige oder alle im Rahmen des Plans ausgegebenen Stammaktien (oder zu einem anderen Zeitpunkt, zu dem ein steuerpflichtiges Ereignis im Zusammenhang mit dem Plan eintritt) , Muss der Teilnehmer angemessene Vorkehrungen für die firmeneigenen, staatlichen, lokalen oder sonstigen Steuerschulden des Unternehmens oder der Arbeitgeber treffen, die an irgendeine Behörde zu entrichten sind, einschließlich Steuern, die von Ländern außerhalb der US-nationalen Versicherungs-, Sozialversicherungs - oder sonstigen steuerlichen Verpflichtungen auferlegt werden (Oder zu einem anderen Zeitpunkt, zu dem ein steuerpflichtiges Ereignis im Zusammenhang mit dem Plan eintritt). Zu jedem Zeitpunkt kann die Gesellschaft oder der Arbeitgeber die für die Gesellschaft oder den Arbeitgeber zur Erfüllung der anwendbaren Verpflichtungsverpflichtungen notwendigen Beträge, einschließlich etwaiger für die Gesellschaft zur Verfügung zu stellender Quellensteuer, von den Teilnehmern entschädigen Arbeitgeber jegliche steuerliche Abzüge oder Vorteile, die dem Verkauf oder der vorzeitigen Veräußerung von Stammaktien durch den berechtigten Arbeitnehmer zuzurechnen sind. Darüber hinaus kann die Gesellschaft oder der Arbeitgeber aus dem Erlös aus der Veräußerung von Stammaktien oder einer anderen Methode der Quellenabtretung der Gesellschaft oder des Arbeitgebers in dem von der US-Schatzanweisungsverordnung Abschnitt 1.423 zulässigen Ausmaß zurückhalten, aber nicht verpflichtet sein -2 (f). 7. Gewährung der Option. Am Ermächtigungszeitpunkt des jeweiligen Angebotszeitraums erhält jeder an diesem Ausübungszeitraum teilnehmende berechtigte Mitarbeiter an jedem Ausübungstag während der Laufzeit des Angebots (zu dem geltenden Kaufpreis) bis zu einer Anzahl von Aktien, Anteile, die vor einem solchen Ausübungszeitpunkt kumuliert wurden und am Ausübungstag ab dem Ausübungstag in dem Konto der berechtigten Arbeitnehmerin gehalten werden, sofern der berechtigte Arbeitnehmer nicht berechtigt ist, in jedem Kaufzeitraum mehr als 625 Aktien der Gesellschaft zu erwerben (Vorbehaltlich einer etwaigen Anpassung gemäß § 19) und unter der Voraussetzung, dass der Erwerb den in den Abschnitten 3 (d) und 13 genannten Beschränkungen unterliegt. Der berechtigte Mitarbeiter kann die Gewährung dieser Option (i) Bis zum ersten Angebotszeitraum durch Einreichen eines ordnungsgemäß ausgefüllten Abonnementvertrages gemäß den Bestimmungen von Ziffer 5 am oder vor dem letzten Tag des Anmeldefensters und (ii) in Bezug auf einen nachfolgenden Angebotsperiode nach dem Plan durch die Wahl zur Teilnahme In dem Plan gemäß den Anforderungen von Ziffer 5. Der Verwalter kann für die zukünftigen Angebotszeiträume nach seinem absoluten Ermessen die Höchstanzahl der Stammaktien erhöhen oder verringern, die ein berechtigter Arbeitnehmer während jeder Kaufperiode eines Anlegers erwerben darf Angebotszeitraum. Die Ausübung der Option erfolgt gemäß Ziffer 8, es sei denn, der Teilnehmer hat sich gemäß Ziffer 10 zurückgezogen. Die Option läuft am letzten Tag des Angebotszeitraums aus. 8. Ausübung der Option. (A) Sofern ein Teilnehmer nicht aus dem Plan gemäß Ziffer 10 stammt, wird seine Option für den Erwerb von Aktien der Stammaktie am Ausübungstag automatisch ausgeübt und die Höchstzahl der vollständigen Aktien, die der Option unterliegen, sein Für den betreffenden Teilnehmer am entsprechenden Einkaufspreis mit den kumulierten Beiträgen seines Kontos erworben. Es werden keine Bruchteile von Stammaktien gekauft. Alle in einem Teilnehmerkonto angesammelten Beiträge, die nicht ausreichen, um eine volle Aktie zu erwerben, werden dem Teilnehmer sofort nach vernünftigem Ermessen nach einem Ausübungstag unverzüglich zurückerstattet. Während der Laufzeit eines Teilnehmers ist eine Teilnehmeroption, Aktien zu kaufen, nur von ihm oder ihr ausübbar. (B) Stellt die Verwaltungsstelle fest, dass an einem gegebenen Ausübungstag die Anzahl der Stammaktien, für die Optionen ausgeübt werden sollen, i) die Anzahl der Stammaktien, die im Rahmen der Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0082: EN: HTML (2) Der Verwaltungsrat kann nach seinem alleinigen Ermessen (x) vorsehen, dass die Gesellschaft eine Anteiligen Zuteilung der Aktien des Stammaktienbestandes, die zum Erwerbszeitpunkt am jeweiligen Einschreibedatum bzw. Ausübungstag verfügbar sind, so einheitlich wie möglich zu halten und nach eigenem Ermessen für alle Teilnehmer, die Optionen ausüben, gerecht zu werden An diesem Ausübungszeitpunkt Stammaktien zu erwerben und alle in diesem Zeitpunkt gültigen Angebotszeiträume fortzuführen, oder (y) vorzusehen, dass die Gesellschaft eine anteilige Zuteilung der Aktien, die zum Erwerbszeitpunkt zu diesem Zeitpunkt oder dem Ausübungstag verfügbar sind, in einer einheitlichen Form vornimmt Und zwar so, wie es nach ihrem alleinigen Ermessen gerechtfertigt ist, unter allen Teilnehmern, die Optionen für den Erwerb von Stammaktien an diesem Ausübungstag ausüben, gerecht zu werden und alle oder alle gemäß § 20 gültigen Angebotsfristen zu beenden Eine anteilige Zuteilung der am Einschreibezeitpunkt verfügbaren Aktien jeglicher anwendbaren Angebotsfrist gemäß dem vorstehenden Satz, ungeachtet jeglicher Genehmigung zusätzlicher Aktien für die Emission im Rahmen des Plans durch die Gesellschafteraktionäre nach diesem Anmeldetag. 9. Lieferung. Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0083: EN: HTML Sobald nach jedem Ausübungstag, an dem ein Erwerb von Stammaktien erfolgt ist, die Gesellschaft die Anlieferung der Aktien, die sie bei Ausübung ihrer Option erworben hat, in einer von der Verwaltungsstelle festgelegten Form (in ihrer Nach eigenem Ermessen) und nach den Regeln der Verwaltungsstelle. Die Gesellschaft kann zulassen oder verlangen, dass Aktien direkt bei einem von der Gesellschaft benannten Makler oder einem Bevollmächtigten der Gesellschaft hinterlegt werden und die Gesellschaft elektronische oder automatisierte Methoden der Aktienübertragung nutzen kann. Die Gesellschaft kann verlangen, dass Aktien mit einem solchen Makler oder Beauftragten für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden und / oder andere Verfahren festlegen können, um die Verfolgung disqualifizierender Anteile dieser Aktien zu ermöglichen. Kein Teilnehmer hat eine Stimmrechts-, Dividenden - oder andere Aktionärsrechte in Bezug auf Aktien der Stammaktie, vorbehaltlich jeglicher Option, die nach dem Plan gewährt wird, bis diese Aktien gekauft und an den Teilnehmer geliefert wurden, wie in diesem Abschnitt 9 vorgesehen Der Teilnehmer kann alle, aber nicht weniger als alle auf sein Konto gutgeschriebenen Beiträge zurückziehen und noch nicht zur Ausübung seiner Option unter dem einen (1) Geschäftstag vor einem Ausübungstag (i) bei der Aktienverwaltung der Gesellschaft verwendet werden (Oder dessen Bevollmächtigten) eine schriftliche Widerrufserklärung in der von der Verwaltungsstelle zu diesem Zweck festgelegten Form oder (ii) nach einem von der Verwaltungsstelle festgelegten elektronischen oder sonstigen Widerrufsverfahren. All of the Participants Contributions credited to his or her account will be paid to such Participant promptly after receipt of notice of withdrawal and such Participants option for the Offering Period will be automatically terminated, and no further Contributions for the purchase of shares will be made for such Offering Period. If a Participant withdraws from an Offering Period, Contributions will not resume at the beginning of the succeeding Offering Period, unless the Participant re-enrolls in the Plan in accordance with the provisions of Section 5. (b) A Participants withdrawal from an Offering Period will not have any effect upon his or her eligibility to participate in any similar plan that may hereafter be adopted by the Company or in succeeding Offering Periods that commence after the termination of the Offering Period from which the Participant withdraws. 11. Termination of Employment . Upon a Participants ceasing to be an Eligible Employee, for any reason, he or she will be deemed to have elected to withdraw from the Plan and the Contributions credited to such Participants account during the Offering Period but not yet used to purchase shares of Common Stock under the Plan will be returned to such Participant or, in the case of his or her death, to the person or persons entitled thereto under Section 15, and such Participants option will be automatically terminated. 12. Interest . No interest will accrue on the Contributions of a participant in the Plan, except as may be required by Applicable Law, as determined by the Company, and if so required by the laws of a particular jurisdiction, shall apply to all Participants in the relevant Offering except to the extent otherwise permitted by U. S. Treasury Regulation Section 1.423-2(f). (a) Subject to adjustment upon changes in capitalization of the Company as provided in Section 19 hereof, the maximum number of shares of Common Stock that will be made available for sale under the Plan will be 1,000,000 shares of Common Stock, plus an annual increase to be added on the first day of each Fiscal Year beginning with the 2014 Fiscal Year equal to the least of (i) 2,000,000 shares of Common Stock, (ii) one percent (1) of the outstanding shares of Common Stock on such date, or (iii) an amount determined by the Administrator. (b) Until the shares are issued (as evidenced by the appropriate entry on the books of the Company or of a duly authorized transfer agent of the Company), a Participant will only have the rights of an unsecured creditor with respect to such shares, and no right to vote or receive dividends or any other rights as a stockholder will exist with respect to such shares. (c) Shares of Common Stock to be delivered to a Participant under the Plan will be registered in the name of the Participant or in the name of the Participant and his or her spouse. 14. Administration . The Plan will be administered by the Board or a Committee appointed by the Board, which Committee will be constituted to comply with Applicable Laws. The Administrator will have full and exclusive discretionary authority to construe, interpret and apply the terms of the Plan, to designate separate Offerings under the Plan, to determine eligibility, to adjudicate all disputed claims filed under the Plan and to establish such procedures that it deems necessary for the administration of the Plan (including, without limitation, to adopt such procedures and sub-plans as are necessary or appropriate to permit the participation in the Plan by employees who are foreign nationals or employed outside the U. S. the terms of which sub-plans may take precedence over other provisions of this Plan, with the exception of Section 13(a) hereof, but unless otherwise superseded by the terms of such sub-plan, the provisions of this Plan shall govern the operation of such sub-plan). Unless otherwise determined by the Administrator, the Employees eligible to participate in each sub-plan will participate in a separate Offering. Without limiting the generality of the foregoing, the Administrator is specifically authorized to adopt rules and procedures regarding eligibility to participate, the definition of Compensation, handling of Contributions, making of Contributions to the Plan (including, without limitation, in forms other than payroll deductions), establishment of bank or trust accounts to hold Contributions, payment of interest, conversion of local currency, obligations to pay payroll tax, determination of beneficiary designation requirements, withholding procedures and handling of stock certificates that vary with applicable local requirements. The Administrator also is authorized to determine that, to the extent permitted by U. S. Treasury Regulation Section 1.423-2(f), the terms of an option granted under the Plan or an Offering to citizens or residents of a non-U. S. jurisdiction will be less favorable than the terms of options granted under the Plan or the same Offering to employees resident solely in the U. S. Every finding, decision and determination made by the Administrator will, to the full extent permitted by law, be final and binding upon all parties. 15. Designation of Beneficiary . (a) If permitted by the Administrator, a Participant may file a designation of a beneficiary who is to receive any shares of Common Stock and cash, if any, from the Participants account under the Plan in the event of such Participants death subsequent to an Exercise Date on which the option is exercised but prior to delivery to such Participant of such shares and cash. In addition, if permitted by the Administrator, a Participant may file a designation of a beneficiary who is to receive any cash from the Participants account under the Plan in the event of such Participants death prior to exercise of the option. If a Participant is married and the designated beneficiary is not the spouse, spousal consent will be required for such designation to be effective. (b) Such designation of beneficiary may be changed by the Participant at any time by notice in a form determined by the Administrator, which may be electronic. In the event of the death of a Participant and in the absence of a beneficiary validly designated under the Plan who is living at the time of such Participants death, the Company will deliver such shares and/or cash to the executor or administrator of the estate of the Participant, or if no such executor or administrator has been appointed (to the knowledge of the Company), the Company, in its discretion, may deliver such shares and/or cash to the spouse or to any one or more dependents or relatives of the Participant, or if no spouse, dependent or relative is known to the Company, then to such other person as the Company may designate. (c) All beneficiary designations will be in such form and manner as the Administrator may designate from time to time. Notwithstanding Sections 15(a) and (b) above, the Company and/or the Administrator may decide not to permit such designations by Participants in non-U. S. jurisdictions to the extent permitted by U. S. Treasury Regulation Section 1.423-2(f). 16. Transferability . Neither Contributions credited to a Participants account nor any rights with regard to the exercise of an option or to receive shares of Common Stock under the Plan may be assigned, transferred, pledged or otherwise disposed of in any way (other than by will, the laws of descent and distribution or as provided in Section 15 hereof) by the Participant. Any such attempt at assignment, transfer, pledge or other disposition will be without effect, except that the Company may treat such act as an election to withdraw funds from an Offering Period in accordance with Section 10 hereof. 17. Use of Funds . The Company may use all Contributions received or held by it under the Plan for any corporate purpose, and the Company will not be obligated to segregate such Contributions except under Offerings in which applicable local law requires that Contributions to the Plan by Participants be segregated from the Companys general corporate funds and/or deposited with an independent third party for Participants in non-U. S. jurisdictions. Until shares of Common Stock are issued, Participants will only have the rights of an unsecured creditor with respect to such shares. 18. Reports . Individual accounts will be maintained for each Participant in the Plan. Statements of account will be given to participating Eligible Employees at least annually, which statements will set forth the amounts of Contributions, the Purchase Price, the number of shares of Common Stock purchased and the remaining cash balance, if any. 19. Adjustments, Dissolution, Liquidation, Merger or Change in Control . (a) Adjustments . In the event that any dividend or other distribution (whether in the form of cash, Common Stock, other securities, or other property), recapitalization, stock split, reverse stock split, reorganization, merger, consolidation, split-up, spin-off, combination, repurchase, or exchange of Common Stock or other securities of the Company, or other change in the corporate structure of the Company affecting the Common Stock occurs, the Administrator, in order to prevent dilution or enlargement of the benefits or potential benefits intended to be made available under the Plan, will, in such manner as it may deem equitable, adjust the number and class of Common Stock that may be delivered under the Plan, the Purchase Price per share and the number of shares of Common Stock covered by each option under the Plan that has not yet been exercised, and the numerical limits of Sections 7 and 13. (b) Dissolution or Liquidation . In the event of the proposed dissolution or liquidation of the Company, any Offering Period then in progress will be shortened by setting a New Exercise Date, and will terminate immediately prior to the consummation of such proposed dissolution or liquidation, unless provided otherwise by the Administrator. The New Exercise Date will be before the date of the Companys proposed dissolution or liquidation. The Administrator will notify each Participant in writing or electronically, prior to the New Exercise Date, that the Exercise Date for the Participants option has been changed to the New Exercise Date and that the Participants option will be exercised automatically on the New Exercise Date, unless prior to such date the Participant has withdrawn from the Offering Period as provided in Section 10 hereof. (c) Merger or Change in Control . In the event of a merger or Change in Control, each outstanding option will be assumed or an equivalent option substituted by the successor corporation or a Parent or Subsidiary of the successor corporation. In the event that the successor corporation refuses to assume or substitute for the option, the Offering Period with respect to which such option relates will be shortened by setting a New Exercise Date on which such Offering Period shall end. The New Exercise Date will occur before the date of the Companys proposed merger or Change in Control. The Administrator will notify each Participant in writing or electronically prior to the New Exercise Date, that the Exercise Date for the Participants option has been changed to the New Exercise Date and that the Participants option will be exercised automatically on the New Exercise Date, unless prior to such date the Participant has withdrawn from the Offering Period as provided in Section 10 hereof. 20. Amendment or Termination . (a) The Administrator, in its sole discretion, may amend, suspend, or terminate the Plan, or any part thereof, at any time and for any reason. If the Plan is terminated, the Administrator, in its discretion, may elect to terminate all outstanding Offering Periods either immediately or upon completion of the purchase of shares of Common Stock on the next Exercise Date (which may be sooner than originally scheduled, if determined by the Administrator in its discretion), or may elect to permit Offering Periods to expire in accordance with their terms (and subject to any adjustment pursuant to Section 19). If the Offering Periods are terminated prior to expiration, all amounts then credited to Participants accounts that have not been used to purchase shares of Common Stock will be returned to the Participants (without interest thereon, except as otherwise required under local laws, as further set forth in Section 12 hereof) as soon as administratively practicable. (b) Without stockholder consent and without limiting Section 20(a), the Administrator will be entitled to change the Offering Periods or Purchase Periods, designate separate Offerings, limit the frequency and/or number of changes in the amount withheld during an Offering Period, establish the exchange ratio applicable to amounts withheld in a currency other than U. S. dollars, permit payroll withholding in excess of the amount designated by a Participant in order to adjust for delays or mistakes in the Companys processing of properly completed withholding elections, establish reasonable waiting and adjustment periods and/or accounting and crediting procedures to ensure that amounts applied toward the purchase of Common Stock for each Participant properly correspond with Contribution amounts, and establish such other limitations or procedures as the Administrator determines in its sole discretion advisable that are consistent with the Plan. (c) In the event the Administrator determines that the ongoing operation of the Plan may result in unfavorable financial accounting consequences, the Administrator may, in its discretion and, to the extent necessary or desirable, modify, amend or terminate the Plan to reduce or eliminate such accounting consequence including, but not limited to: (i) amending the Plan to conform with the safe harbor definition under the Financial Accounting Standards Board Accounting Standards Codification Topic 718 (or any successor thereto), including with respect to an Offering Period underway at the time (ii) altering the Purchase Price for any Offering Period or Purchase Period including an Offering Period or Purchase Period underway at the time of the change in Purchase Price (iii) shortening any Offering Period or Purchase Period by setting a New Exercise Date, including an Offering Period or Purchase Period underway at the time of the Administrator action (iv) reducing the maximum percentage of Compensation a Participant may elect to set aside as Contributions and (v) reducing the maximum number of Shares a Participant may purchase during any Offering Period or Purchase Period. Such modifications or amendments will not require stockholder approval or the consent of any Plan Participants. 21. Notices . All notices or other communications by a Participant to the Company under or in connection with the Plan will be deemed to have been duly given when received in the form and manner specified by the Company at the location, or by the person, designated by the Company for the receipt thereof. 22. Conditions Upon Issuance of Shares . Shares of Common Stock will not be issued with respect to an option unless the exercise of such option and the issuance and delivery of such shares pursuant thereto will comply with all applicable provisions of law, domestic or foreign, including, without limitation, the Securities Act of 1933, as amended, the Exchange Act, the rules and regulations promulgated thereunder, and the requirements of any stock exchange upon which the shares may then be listed, and will be further subject to the approval of counsel for the Company with respect to such compliance. As a condition to the exercise of an option, the Company may require the person exercising such option to represent and warrant at the time of any such exercise that the shares are being purchased only for investment and without any present intention to sell or distribute such shares if, in the opinion of counsel for the Company, such a representation is required by any of the aforementioned applicable provisions of law. 23. Code Section 409A. The Plan is exempt from the application of Code Section 409A and any ambiguities herein will be interpreted to so be exempt from Code Section 409A. In furtherance of the foregoing and notwithstanding any provision in the Plan to the contrary, if the Administrator determines that an option granted under the Plan may be subject to Code Section 409A or that any provision in the Plan would cause an option under the Plan to be subject to Code Section 409A, the Administrator may amend the terms of the Plan and/or of an outstanding option granted under the Plan, or take such other action the Administrator determines is necessary or appropriate, in each case, without the Participants consent, to exempt any outstanding option or future option that may be granted under the Plan from or to allow any such options to comply with Code Section 409A, but only to the extent any such amendments or action by the Administrator would not violate Code Section 409A. Notwithstanding the foregoing, the Company shall have no liability to a Participant or any other party if the option to purchase Common Stock under the Plan that is intended to be exempt from or compliant with Code Section 409A is not so exempt or compliant or for any action taken by the Administrator with respect thereto. The Company makes no representation that the option to purchase Common Stock under the Plan is compliant with Code Section 409A. 24. Term of Plan . The Plan will become effective upon the earlier to occur of its adoption by the Board or its approval by the stockholders of the Company. It will continue in effect for a term of twenty (20) years, unless sooner terminated under Section 20. 25. Stockholder Approval . The Plan will be subject to approval by the stockholders of the Company within twelve (12) months after the date the Plan is adopted by the Board. Such stockholder approval will be obtained in the manner and to the degree required under Applicable Laws. 26. Governing Law . The Plan shall be governed by, and construed in accordance with, the laws of the State of California (except its choice-of-law provisions). 27. Severability . If any provision of the Plan is or becomes or is deemed to be invalid, illegal, or unenforceable for any reason in any jurisdiction or as to any Participant, such invalidity, illegality or unenforceability shall not affect the remaining parts of the Plan, and the Plan shall be construed and enforced as to such jurisdiction or Participant as if the invalid, illegal or unenforceable provision had not been included. 28. Automatic Transfer to Low Price Offering Period . To the extent permitted by Applicable Laws, if the Fair Market Value of the Common Stock on any Exercise Date in an Offering Period is lower than the Fair Market Value of the Common Stock on the Enrollment Date of such Offering Period, then all participants in such Offering Period will be automatically withdrawn from such Offering Period immediately after the exercise of their option on such Exercise Date and automatically re-enrolled in the immediately following Offering Period as of the first day thereof. Palo Alto Networks, Inc. (PANW) Option Chain Real-Time After Hours Pre-Market News Flash Quote Summary Quote Interactive Charts Default Setting Please note that once you make your selection, it will apply to all future visits to NASDAQ. Wenn Sie zu einem beliebigen Zeitpunkt daran interessiert sind, auf die Standardeinstellungen zurückzukehren, wählen Sie bitte die Standardeinstellung oben. 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